Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Liefer und Zahlungsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen einer schriftliche Vereinbarung.
Kostenvoranschläge und Angebote sind für die Dauer von 21 Kalendertagen verbindlich. An Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und andere Unterlagen behält sich SSCycle das Eigentums und Urheberrecht vor.
Aufträge gelten erst dann als zustande kommend, wenn SSCycle die Bestellung schriftlich vorliegen hat. SSCycle haftet nicht für Fehler die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (z.B. Zeichnungen, Beschreibungen) durch unklare Angaben ergeben. Bei einer mündlichen oder telefonischen Auftragserteilung und Bestellung haftet SSCycle grundsätzlich nicht für unklare Auftragserteilung.
Lieferfristen sind unverbindlich und so festgelegt, das sie bei normalem Geschäftsablauf mit Wahrscheinlichkeit eingehalten werden können. Sollten jedoch von uns unvorhergesehene Störungen im Geschäftsbetrieb eintreten, insbesondere durch höhere Gewalt, Krankheit, Streik, mangelnde Materialversorgung, Mangel an Transportmitteln oder Ähnlichem, verlängert sich die Lieferzeit dementsprechend. Sollte die Lieferzeit bei Zubehör und Ersatzteilen einen Zeitraum von 20 Lieferwochen überschritten haben, so kann der Auftraggeber von seiner Bestellung schriftlich zurücktreten.
Zeiträume für Sonderanfertigungen wie z.B. Motorradumbauten, Motorradkomplettaufbauten, etc. werden so festgelegt, dass sie bei normalem Geschäftsablauf und mit Wahrscheinlichkeit eingehalten werden können. Sollten jedoch unvorhergesehene Störungen eintreten (siehe Punkt 1.), verlängert sich die Lieferzeit dementsprechend.
Der Versand erfolgt nach bestem ermessen von SSCycle, jedoch ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Sämtliche Sendungen einschließlich Rücksendungen gehen auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Sollten auf Wunsch Montagearbeiten vorgenommen werden, gelten die gleichen Bedingungen.
Änderungen und Umrüstungen von Kraftfahrzeugen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Bei Nichteinhaltung kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Eventuelle Nichtzulassung der Ware durch eine Behörde berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt und verpflichtet den Verkäufer zu keinerlei Schadensersatzleistungen.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt sofort nach Erhalt der schriftlichen Rechnung, sofern nichts anderes vorher schriftlich vereinbart wurde. Bei Beträgen die einen Wert von 1000,00 € überschreiten, können von SSCycle in Absprache mit dem Auftraggeber Vorauszahlungen beansprucht werden. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen von mindestens 8% berechnet. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen werden nach Mahnung sämtliche Forderungen sofort fällig. In diesem Fall ist SSCycle berechtigt noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlungen auszuführen oder nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Zahlungen für Versandartikel werden ausschließlich per Nachnahme oder Vorkasse erhoben. Porto und Verpackung gehen zu lasten des Käufers. Unsere angegebenen Preise sind freibleibend und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Händlerpreise werden von uns nur vergeben, wenn der Käufer einen Handel mit Harley Davidson Motorrädern oder anderen Motorrädern sowie Zubehörteilen betreiben. Händlerpreise sind Nettopreise. Preisänderungen bleiben uns vorbehalten, sollten sich Materialkosten, Löhne oder Wechselkurse ändern.
Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum (bei Scheck bis zur Einlösung). Der Eigentumsvorbehalt besteht auch für alle Forderungen die wir gegen den Käufer nachträglich erwerben z.B. Lieferungen, Reperaturen und sonstige Leistungen.
Beanstandungen werden nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt. Werden Waren speziell für einen Kunden bestellt oder angefertigt, so verpflichtet sich der Besteller zur Abnahme innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der Ware. Nach Ablauf der Frist ist die Ware von Umtausch ausgeschlossen. Die Mängelrüge muss jedoch schriftlich bei uns vorliegen. Wir werden die Mängelrüge prüfen und wählen zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung, Preisminderung oder Zurücknahme der Ware. Soweit wir Ersatzlieferung oder Nachbesserung wählen, steht dem Käufer, bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung, das Recht der Vertragsminderung oder der Vertragsannulierung zu.
Schadenersatzansprüche, gleich aus welchen Rechtsgrund, sind gegen uns nur gegeben, wenn uns oder den Personen, für die wir einzustehen haben, nachweislich eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, ausgeschlossen und zwar gleich, ob es sich um die Verletzung einer Haupt- oder Nebenpflicht, insbesondere Beratungs- und Aufklärungspflicht oder ein Unterlassen handelt. Dies gilt insbesondere auch für Begleit- und Mangelfolgeschäden sowie Folgeschäden gleich welcher Art.
Gebrauchte Gegenstände werden verkauft wie sie liegen und stehen unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.
SSCycle wird ein Rücktrittsrecht zugestanden, wenn der Käufer über seine Person oder seine Kreditwürdigkeit unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde.
1.Angebotsgrundlagen, Preisstellung und Bestellungsänderung: Grundsätzlich können grössere Reparaturen und Umbauten nicht pauschal offeriert werden sondern werden nach Zeit- und Materialaufwand abgerechnet. Der dir von uns skizzierte Kostenrahmen beschreibt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bekannten Arbeiten und Teilen die von dir beauftragt wurden. Sollten im Laufe der Zerlegungsarbeiten und weiteren Arbeiten an deinem Fahrzeug weitere Schäden erkennbar werden, so werden wir dich umgehend benachrichtigen. Du entscheidest dann, ob diese „neuen Arbeiten“ ausgeführt werden sollen. (Oft ist dies der richtige und sinnvollere Weg, da ansonsten das Fahrzeug später wieder zerlegt werden müsste um an die instand zu setzenden Stellen wieder heran zu kommen) Du hast jedoch die Wahl, die „neuen Arbeiten“ explizit nicht zu beauftragen. Bitte teile uns das schriftlich mit. Ebenso bestätigen wir dir schriftlich, wenn du die „neuen Arbeiten“ beauftragt hast. Der im Geschäft mit neuen Fahrzeugen übliche „ungefähre Kostenansatz“ und Circa-Preis mit bis zu 10% Abweichung vom Kostenvoranschlag ist im Geschäft mit Liebhaberfahrzeugen nicht möglich. Mit Auftragserteilung erkennst du das ausdrücklich an. Von dir beauftragte Erweiterungen oder Änderungen des Auftrages, die nicht im Umfang des Angebotes enthalten sind, werden von uns neu angeboten und müssen schriftlich bestätigt werden.
2. Mängel und Gewährleistung: Wir leisten für unsere Arbeiten während der Dauer von 12 Monaten Gewähr, soweit ein Schaden am bearbeiteten Teil nachweisbar infolge fehlerhafter Konstruktion, von uns verwendetem mangelhaften Material oder mangelhafter Arbeitsausführung schadhaft oder unbrauchbar ist. Allfällige Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb vier Werktagen anzuzeigen. Das betroffene Teil ist sofort außer Betrieb zu setzen und uns zur Reparatur zu übergeben. Wir werden das mangelhafte Teil reparieren oder neu anfertigen und dir ab Werk zur Verfügung stellen. Grundsätzlich hat die Fa. SSCycle das Recht, Mängel selbst zu beheben. Nur wenn wir eine Mängelbehebung ablehnen, die an sich möglich und im Aufwand verhältnismäßig wäre, kannst du mit deinem Anliegen an Dritte gelangen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel des angelieferten Gegenstandes, die bereits bestanden oder nicht Teil des Reparatur- bzw. Umbau Auftrages warten. Für die von uns verwendeter Teile Dritter übernehmen wir nur soweit eine Gewährleistung, als uns Gewährleistungsansprüche gegenüber den Lieferanten zustehen. Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden infolge natürlichen verschleisses, übermäßiger Beanspruchung, Renneinsätze oder anderer nicht sachgerechter Verwendung des reparierten oder angefertigten Gegenstandes sowie für nicht sachgerechte Anweisungen des Bestellers. Es werden ausschließlich die Schäden am von uns gelieferten Teil nachgebessert bzw. ersetzt. Anspruch auf weiteren Schadenersatzansprüchen mit unseren Rechnungen sind ausgeschlossen.
3. Restaurierungskosten und Marktwerte: Custombikes sind wie gesagt Liebhaberobjekte. Oft werden Restaurierungen, Umbauten u. Reparaturen, Teileanfertigungen beauftragt, weil das Fahrzeug dem Kunden persönlich wichtig ist. Das mögen Dritte anders sehen. Du hast zur Kenntnis genommen, dass die Restaurierungs- Umbauten – Reparaturinvestitionen höher sein können als der voraussichtliche, heute bekannte Marktwert deines Fahrzeugs.
4. Allgemeines: Es gilt Deutsches Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hof Du hast mit Deinem Liebhaberfahrzeug in der Regel ein Unikat, welches du an deine persönlichen Wünsche und Vorstellungen anpassen kannst. Bleibende Werte, Fahrfreude und Stil sind im Lieferumfang enthalten. So sind wir überzeugt, dass du damit viel Freude haben wirst. Wir versichern dir, dass wir die uns anvertrauten Arbeiten fachgerecht, mit größter Sorgfalt und Respekt ausführen werden.
5. Anzahlung: Wie besprochen, handelt es sich um Extraanfertigungen, Reparaturen Restaurierungen bzw. Umbauten an Deinem Liebhaberfahrzeug, durch eine Anzahlung von ca 70% der veranschlagten Kosten, sowie deine Unterschrift ist der Auftrag bestätigt. Bei mehr anfallenden Kosten behalten wir uns vor eine weitere Abschlagszahlung zu fordern. Die Restzahlung deren Summe sich durch die Endsumme ergibt erfolgt bei Fertigstellung bzw. Abholung in BAR.
Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bayreuth. Erfüllungsort ist Lösten.